Wie sich das neue Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) auswirkt und welche Fallstricke es beim Cloud-Recht zu kennen und zu berücksichtigen gilt – in gleich zwei Webinaren geht Rechtsanwalt Dr. Jens Eckhardt jetzt auf wesentliche Änderungen und Fragen ein.
4. Cloud Legal Meet-up (1. Dezember, 10.00 bis 11.30 Uhr)
„Cloud-Services müssen sich stets im geltenden Rechtsrahmen bewegen, um schmerzhafte Fehler zu vermeiden“, sagt Dr. Jens Eckhardt, Fachanwalt für IT-Recht und Vorstand bei EuroCloud Deutschland im Blogbeitrag auf www.eurocloudnative.de: „Wer mit Cloud-Technologien arbeitet, muss die Fallstricke kennen.“ Denn ein Cloud-Recht, das der technologischen Entwicklung folgt, gibt es nicht. Im 4. Cloud Legal Meet-up (1. Dezember, 10.00 bis 11.30 Uhr) von EuroCloud Native und EuroCloud Deutschland geht der Experte von Derra, Meyer & Partner Rechtsanwälte PartGmbB auf zentrale, allgemeine Fragen ein. Eine Anmeldung ist per E-Mail an cloudnative@eurocloud.de möglich. Mitglieder von EuroCloud sowie EuroCloud Native erhalten einen Einladungslink, um über Microsoft Teams teilzunehmen. Das Webinar ist kostenlos. Zur Website: https://www.eurocloudnative.de/events/4-cloud-legal-meet-up/
TTDSG – Neugestaltung des Datenschutzes für Telekommunikation und Telemedien (7. Dezember, 10:00 bis 12:00 Uhr)
Am 1. Dezember wird das neue Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) in Kraft treten. Es ersetzt die bisherigen Datenschutzbestimmungen im TKG und TMG, schreibt diese aber nicht fort, sondern bringt erhebliche Änderungen. Insbesondere Over-The-Top-Dienste (OTT) sind erstmals erfasst und den TK-Datenschutzbestimmungen des TTDSG unterstellt. Der Schutz vor Speicherung von Informationen in und das Auslesen von Informationen aus Endeinrichtungen wird durch das TTDSG erstmalig in Deutschland explizit gesetzlich geregelt und geht mit der Bezugnahme auf Endeinrichtungen weit über Cookies hinaus. Eckhardt gibt im Webinar der eco Akademie (7. Dezember, 10:00 bis 12:00 Uhr) einen Überblick. Die Veranstaltung ist für Mitglieder von eco, EuroCloud und EuroCloud Native kostenlos. Nicht-Mitglieder zahlen eine Teilnahmegebühr in Höhe von 49,00 Euro. Die Anmeldung zur Veranstaltung erfolgt über Xing. Mitglieder erhalten auf Anfrage einen Freicode für die Anmeldung. Zur Website: https://www.eco.de/event/ttdsg-neugestaltung-des-datenschutzes-fuer-telekommunikation-und-telemedien/
Dr. Jens Eckhardt ist Fachanwalt für Informationstechnologierecht sowie Datenschutz-Auditor (TÜV) und Compliance-Officer (TÜV). Er berät seit 2001 bundesweit nationale und internationale Unternehmen zu den Themen Datenschutz, Informationstechnologie, Telekommunikation und Marketing. Die Beratung umfasst die gerichtliche Vertretung, Vertretung gegenüber Aufsichtsbehörden, insbesondere im Datenschutz, die strategische Beratung bei der Einführung neuer Systeme, die Bewertung von bestehenden Systemen, das Outsourcing sowie die Vertragsgestaltung.